B.2. Das Gericht beauftragte den Gemeinderat, die Bauprojekt- und Enteignungsakten vom 15. März 2012 bis 28. April 2012 auf der Gemeindekanzlei öffentlich aufzulegen, die Auflage im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde bekannt zu machen sowie die Eigentümer von an den betroffenen Weg anstossenden Grundstücken vor Beginn der Auflage schriftlich zu benachrichtigen (Einschreiben vom 27. Februar 2012). Mit Protokollauszug vom 14. Mai 2012 (Eingang beim Gericht 1. Juni 2012) bestätigte der Gemeinderat Q., dass die öffentliche Auflage anordnungsgemäss stattgefunden habe, und leitete die eingegangenen Begehren an das Gericht weiter. -3-