2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus der Staatsgebühr von Fr. 6'500.00, der Kanzleigebühr von Fr. 165.00 und den Auslagen von Fr. 253.50, zusammen Fr. 6'918.50, sind vom Gesuchsteller zu bezahlen. 3. Es ist kein Parteikostenersatz geschuldet. Zustellung - Herr A., Q. - Gemeinderat Q. Mitteilung - Mitwirkende Kommissionsmitglieder - Gerichtskasse (intern) - 15 - Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde