6.3.2. D. hat die Inanspruchnahme ihres Landes für den Strassenbau bereits 1984, nach Durchführung von Bauarbeiten an der X-Strasse, geltend gemacht. Wie die Sache erledigt wurde, ist nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass das aktuelle Begehren denselben Sachverhalt betrifft.