6.2. 6.2.1. D. wies den Gemeinderat bereits 1984, nach Ausführung von Grab- und Strassenarbeiten an der X-Strasse, auf die unrechtmässig in Anspruch genommene Fläche hin. Sie forderte den Gemeinderat auf, den Teerbelag auf ihrem Grundstück zu entfernen und die Grenzsteine ordnungsgemäss und sichtbar zu setzen (Schreiben D. vom 15. Juli 1984 [per E-Mail nachgereichte Unterlagen]). Die Antwort des damaligen Gemeinderats vom 22. August 1984, auf die sich D. im Schreiben vom 6. September 1984 bezieht, liegt nicht bei den Akten (per E-Mail nachgereichte Unterlagen). Wie der Streit damals erledigt wurde, ist nicht bekannt.