A. hat sich in seinen schriftlichen Eingaben dazu nicht geäussert. Anlässlich eines Telefongesprächs mit dem Präsidenten vom 5. März 2012 vertrat er die Ansicht, der Entscheid des Verwaltungsgerichts behandle die Bauchancen des Grundstücks, beantworte die Entschädigungsfrage jedoch nicht.