Eine Vertretungsvollmacht des Sohnes reichte A. nicht ein. Das hatte er bereits anlässlich eines Telefongesprächs angekündigt (Gespräch vom 5. März 2012). C. Am 31. Mai 2012 liess sich die Gemeinde per E-Mail vernehmen, nachdem sie im Archiv nach Unterlagen zum vorliegenden Verfahren, insbesondere zum Strassenbau, geforscht hatte. Die Eingabe wurde von diversen Dokumenten im Anhang begleitet (nachgereichte Unterlagen). D. Von A. ging am 25. Juni 2012 die Kopie eines Schreibens an die Gemeinde Q. ein, in dem Steuerfragen behandelt werden.