B.7. Mit Schreiben vom 27. Februar 2012 forderte A. den Präsidenten der Schätzungskommission auf, zum Schreiben vom 23. Januar 2012 eine detaillierte Stellungnahme abzugeben. Er erklärte, das Verfahren weiterführen zu wollen und bat um Mitteilung, welches die Rechtsmittelinstanz sei. Am 18. März 2012 antwortete er auf das Schreiben des Präsidenten vom 23. Februar 2012. Die Fragen und Bemerkungen seien von der Gemeinde Q. zu beantworten. Er kündigte an, die Steuern als "geringen Ausgleich" zur Entschädigungsforderung nicht zu bezahlen. Dieses Schreiben wurde der Gegenseite zur Kenntnis gebracht. Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen. -4-