B.6. Die Vernehmlassung des Gemeinderats wurde A. zur Kenntnis gebracht. Der Präsident ersuchte ihn sodann, dem Gericht den aktuellen Eigentumsstand bekannt zu geben. Falls die Parzelle aaa noch Teil der unverteilten Erbschaft sei, habe er sich von seinem Sohn eine Vertretungsvollmacht geben zu lassen oder mit diesem zusammen einen gemeinsamen Rechtsvertreter beizuziehen. Er listete weitere Punkte auf, die in einer allfälligen Stellungnahme zu behandeln wären. Das Gericht gehe davon aus, dass er bei Nichteinhaltung der Frist auf die Fortführung des Verfahrens verzichte (Schreiben vom 23. Februar 2012). Dieses Schreiben wurde auch dem Sohn, C., S., zur Kenntnis gebracht.