B.2. A. kam der Aufforderung mit Schreiben vom 23. Januar 2012 nach. Er forderte für eine Auszonung von 540m2 Fr. 475'200.-, für eine infolge des Grenzabstands zur Bauzone nicht mehr überbaubare Fläche von rund 100m2 Fr. 120'000.—, für 5m2 auf Privatland gebaute Strasse Fr. 5'000.— , für die Wartefrist bis zum definitiven Entscheid über die Gültigkeit des Bauabstands zur Zonengrenze Fr. 300.—/Monat und für den eigenen Zeitaufwand pauschal, vorläufig approximativ Fr. 12'000.—, zusammen Fr. 612'200.— zuzüglich Wartefristentschädigung. -3-