B.1. Der Präsident der Schätzungskommission wandte sich mit Schreiben vom 12. Januar 2012 an A.. Er machte Ausführungen zur materiellen Enteignung und dem Entschädigungsverfahren. Er forderte A. auf, sein Entschädigungsbegehren zu begründen, zu beziffern und sich zur Verjährungsproblematik zu äussern, falls er am Verfahren festhalten wolle.