5.6. Zusammenfassend hat die Gesuchstellerin dem Gesuchsgegner für die Duldung des Fangkanals mit zwei Schächten für 50 Jahre eine Entschädigung von Fr. 2'154.80 für die Leitung, Fr. 7'178.60 für die beiden Schächte und Fr. 500.00 für Inkonvenienzen, total somit Fr. 9'833.40, zu bezahlen. Diese Servitut ist im Grundbuch einzutragen. Nach Bauende hat die Gesuchstellerin dem Gesuchsgegner eine Ertragsausfallentschädigung für die Bauzeit bis zur Wiederherstellung, d.h. 3 Jahre nach Bauende, zu bezahlen. Sie wird nach den Richtlinien des SBV und unter Beizug eines Bodenschutzexperten ermittelt.