Da die Parzelle aaa im Gebiet der Gemeinde U. liegt, die Einwohnergemeinde Q. somit auf eine allfällige Einzonung nicht einmal selber Einfluss nehmen kann, und in Anbetracht der Tatsache, dass über die Parzelle aaa eine Hochspannungsleitung führt, welche die Möglichkeit einer Einzonung gegen Null sinken lässt, ist die Einräumung einer solchen Garantieklausel zu Lasten der Gesuchstellerin unverhältnismässig und daher abzulehnen. Im Übrigen sind die Möglichkeiten einer besseren, zukünftigen Verwendung nur in Betracht zu ziehen, soweit diese feststehen bzw. mit hoher - 10 -