5.5. 5.5.1. Der Gesuchsgegner verlangt, dass die Kanalisationsleitung mit Fangkanal vom letzten Betreiber ausgegraben wird. Wann das sein wird, ist offen. Nach Auffassung des Gerichts wird die Servitut aller Voraussicht nach um weitere 50 Jahre verlängert werden. Die Gesuchstellerin lehnt eine solche Rückbauverpflichtung ab. An der Verhandlung hat der anwesende Fachrichter festgehalten, dass ein Rückbau der Kanalisationsleitung das Land ein zweites Mal schädigen würde. Eine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung durch die Leitung im Boden bestehe nicht (Protokoll, S. 10; Erw. 5.3.3.). Diese Auffassung wird auch vom Gesamtgericht geteilt.