Für die Parzelle aaa gibt es keine Pflanzbeschränkungen (Erw. 5.3.2. unten). Der Zugang zu den Schächten erfolgt lediglich zu Fuss, was keine Flurschäden verursacht. Der Wert der Duldungsservitut (Erw. 5.1.) sowie der Ertragsausfall werden entschädigt, ebenso die Inkonvenienzen (Erw. 5.3. unten). Zudem wurde der bereits im Dienstbarkeitsvertragsentwurf zugesicherte Rückbau der beiden Schächte bis in die Tiefe von 1 m, sobald die Leitung ausser Betrieb ist, vom Gemeinderat an der Verhandlung noch einmal explizit bestätigt (Protokoll, S. 6). Unter dem Titel Minderwert gibt es somit nichts, was noch zu entschädigen wäre.