Die von der Gemeinde angebotenen Entschädigungen halten auch einer summarischen Prüfung durch die Fachrichter stand, weshalb sie nicht zu beanstanden sind. Es ist an dieser Stelle festzuhalten, dass solche Duldungsservituten im Baugebiet üblicherweise unbefristet errichtet werden. Die Parteien sind sich aber über die Befristung von 50 Jahren einig, was im Vergleich zu einer unbefristeten Servitut den milderen Eingriff darstellt. Die Befristung ist somit nicht zu beanstanden.