"In Bezug auf die Entschädigungen bleibt es beim Angebot der Gemeinde. Zusätzlich wird die befristete Servitut im Grundbuch eingetragen, die Schächte werden ebenerdig gebaut, inkl. allfälliger Rückbauverpflichtung auf 1 m Tiefe, es gibt keine Pflanzbeschränkung und die Gemeinde gibt die Garantieklausel für den Überbauungsfall ab. A. verzichtet seinerseits dafür auf die Rückbauverpflichtung." I. Mit Schreiben vom 24. März 2011 wurde den Parteien das Protokoll der Verhandlung vom Vortag zugeschickt. Sie wurden aufgefordert, bis am 4. April 2011 zu erklären, ob sie den Vergleichsvorschlag annehmen wollen.