G. Der Gesuchsgegner reichte am 7. März 2011 ein weiteres Schreiben sowie eine Vollmacht für seinen Sohn D. zur Vertretung an der Verhandlung ein. Diese beiden Schriftstücke wurden der Gesuchstellerin am 10. März 2011 zur Kenntnis gebracht. -3- H. Am 23. März 2011 führte die Schätzungskommission in Q. eine Augenscheinverhandlung durch (Präsenz vgl. Protokoll, S. 2). Den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage erörtert (Protokoll passim). Das Gericht unterbreitete ihnen gegen Ende der Verhandlung folgenden Vergleichsvorschlag (Protokoll, S. 10):