C. Die Gemeinde Q. (nachfolgend: Gesuchstellerin) hat mit Eingabe vom 2. September 2010 bei der Schätzungskommission nach Baugesetz (kurz: Schätzungskommission) mit Zustimmung der Gemeinde U. die Einleitung eines Anordnungs- und Enteignungsverfahrens beantragt (§ 151 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen [Baugesetz, BauG; SAR 713.100] vom 19. Januar 1993). Dieses wurde mit der Auflage vom 29. November 2010 bis 11. Januar 2011 eröffnet. D. A. (nachfolgend: Gesuchsgegner) hat sich mit Eingabe vom 4. Januar 2011 vernehmen lassen und verschiedene Rügen erhoben.