A. Die Gemeinde Q. will eine Kanalisationsleitung mit Fangkanal von Q. nach R. erstellen. Die entsprechende Baubewilligung wurde von den betroffenen Gemeinderäten Q., U. und R. am 30. März 2010 koordiniert bewilligt und ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen. B. Vom Projekt betroffen ist auch die im Gemeindebann von U. liegende Parzelle aaa im Halte von 10'700 m2 von A.. Darauf soll eine Kanalisationsleitung von knapp 75 m (Durchmesser 25 cm) und ein Fangkanal von fast 93 m (Durchmesser 110 cm) erstellt werden. Hinzu kommen zwei Schächte im Übergangsbereich von der Leitung zum Kanal sowie eine Entlastungsleitung von 12 m (Durchmesser 80 cm).