1. Von der Parzelle aaa in Q., im Eigentum von B., sind für die Erschliessung XY ca. 35 m2 gemäss Landerwerbsplan an die A. AG abzutreten. Die A. AG hat ihm dafür Fr. 200.--/m2 zu bezahlen. - 15 - 2. Die A. AG bezahlt B. für Anpassungsarbeiten an den Kellerräumen und am Zugang zu den Kellerräumen (Seite XV) eine pauschale Entschädigung von Fr. 20‘000.--. 3. Die A. AG wird ermächtigt und angewiesen, die Rechtsänderungen zu gegebener Zeit gestützt auf die Mutationstabelle des Nachführungsgeometers und unter Nachweis der Zahlung der Entschädigungen gemäss den Dispositiv-Ziffern 1 und 2 dem Grundbuchamt T. zur Eintragung anzumelden.