Der Vertreter des Gesuchsgegners reichte an der Verhandlung vom 5. Juni 2011 eine Kostennote von Fr. 5‘074.40 ein. Sie basiert auf einem Streitwert von 53‘500.--. Sie wurde der Gegenpartei zur Kenntnis gebracht (Schreiben vom 11. Juni 2013). Die Gegenpartei hat die Kostennote nicht beanstandet.