5.3. Die A. AG hat für die geforderten Anpassungsarbeiten eine Konkurrenzofferte eingeholt. Gemäss dieser wird der Ausbau des Kellerraums zur Garage rund Fr. 15'000.-- kosten. Die Gesuchstellerin weist darauf hin, dass dank dem Projekt die Garage legalisiert und ohne Gefahr benutzt werden könne. Aus diesem Grund wird auch eine Verzinsung der Entschädigung abgelehnt (Stellungnahme vom 28. Januar 2013; Beilage 1 zur Stellungnahme).