5.2. Als Sachleistung fordert der Gesuchsgegner, dass der Kellerraum an der Ecke XV/X-Weg so ausgestaltet werde, dass er als Garage genutzt werden könne. Das Garagentor sei an das erhöhte Strassenniveau anzupassen und der Kellerboden aufzuschütten. Gemäss der bei der F., S., eingeholten Offerte werde dies schätzungsweise Fr. 36'000.-- kosten. Die A. AG habe die Anpassungsarbeiten auf ihre Kosten auszuführen oder aber den Gesuchsgegner mit dem entsprechenden Betrag zu entschädigen (Stellungnahme vom 17. Dezember 2012 S. 5; Beilage 6 zur Stellungnahme).