Würde die Rabatte mit dem vom Gesuchsgegner verlangten Betrag von Fr. 500.--/m2 entschädigt, ergäbe dies Fr. 5'500.-- (11 m2 x Fr. 500.--/m2). Die A. AG hat für die ganze Abtretungsfläche Fr. 7'000.-- geboten. Das Angebot liegt über dem Betrag, der für die Rabatte abzugelten wäre, wenn dafür der absolute Landwert zu bezahlen wäre. Unter diesen Umständen braucht nicht weiter geprüft zu werden, ob überhaupt der absolute Landwert geschuldet ist und ob dieser den geforderten Fr. 500.--/m2 entspricht. Das SKE hat keinen Anlass, von Amtes wegen über den vom Enteigneten selbst eingesetzten Preisansatz hinauszugehen.