hielt. Nur Öffentliche Strassen - d.h. alle Strassen, die dem öffentlichen Gebrauch zugänglich sind - werden nicht zur anrechenbaren Grundstückfläche gezählt. Nach Ansicht des Gemeinderats ist der X-Weg eine anrechenbare Privatstrasse. Sollte er künftig deutlich mehr Parzellen erschliessen, sei er als Gemeindestrasse abzuparzellieren und ins kommunale Strassennetz zu übernehmen. Dann sei er nicht mehr ausnützungsberechtigt (Amtsbericht vom 21. Februar 2011).