WH betrage mindestens Fr. 500.--/m2. Der Gesuchsgegner habe 1995 Fr. 450.--/m2 bezahlt (Stellungnahme vom 17. Dezember 2012 S. 3 f.). An der Verhandlung vom 5. Juni 2013 argumentierte der Gesuchsgegner weiter, er beabsichtige einen Ausnutzungstransfer ab der Parzelle bbb. Diese Möglichkeit gehe verloren, wenn die beiden Grundstücke nicht mehr aneinanderstossen würden (Protokoll der Verhandlung vom 5. Juni 2013 S. 5).