2.3. Der Vertreter des Gesuchsgegners fordert eine Landentschädigung von mindestens Fr. 500.--/m2. Als Begründung führt er an, die Abtretungsfläche beeinflusse die bauliche Nutzung des Restgrundstücks negativ. Bei einer Ausnützungsziffer von 0,35 würden ihm 12,25 m2 Bruttogeschossfläche -6-