Es wurde in Absprache mit den Parteien, koordiniert mit dem Parallelverfahren 4-EV.2010.14, erst am 30. August 2013 eröffnet. Das Gericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Die Baubewilligung für den Ausbau der Erschliessung XY liegt vor (vorne F.). Die A. AG hat am 23. Dezember 2009 (Eingang 14. Januar 2010) bei der damaligen Schätzungskommission ein Begehren um Einleitung eines Anordnungs- und Enteignungsverfahrens gestellt. Die Enteignungsauflage hat ordnungsgemäss stattgefunden (vorne A.).