D. Der Gemeinderat Q. erteilte der A. AG mit Beschluss von 16. Mai 2011 die Baubewilligung für die Erschliessung XY. Der Entscheid wurde jedoch erst eröffnet, nachdem die Rodungsbewilligung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung Wald, sowie die Genehmigung des Kanalisationsprojekts "Erschliessung XY" des BVU, Abteilung für Umwelt, vorlagen (Schreiben der Gemeinde Q. vom 4. Juli 2011). E.1. Mit Schreiben vom 21. Juli 2011 teilte lic. iur. Martin Lüscher, Rechtsanwalt, der Schätzungskommission mit, dass er B. neu vertrete und reichte dem Gericht eine entsprechende Vollmacht vom 20. Juli 2011 ein.