Die angekündigten präsidialen Verhandlungen mit Augenschein wurden in den Parallelverfahren am 26. Januar 2011 durchgeführt, jenes mit B. fand auf dessen Wunsch am 2. März 2011 statt (Präsenz siehe Protokoll S. 1). Es kam zu keiner Einigung, weshalb die Einwendungen gegen das Projekt an den Gemeinderat Q. zur Beurteilung überwiesen wurden und das Entschädigungsverfahren bis zum Vorliegen der rechtskräftigen Baubewilligung sowie der förmlichen Rodungsbewilligung sistiert wurde (Präsidialverfügung vom 18. März 2011). -3-