§ 132 Abs. 4 BauG). Die Enteignungsakten wurden zusammen mit den Projektunterlagen und dem Rodungsgesuch vom 20. September bis 19. Oktober 2010 öffentlich aufgelegt (vgl. im Detail den Publikationstext vom 8. September 2010). Innert Frist wurden insgesamt vier Eingaben eingereicht. B. Das Strassenbauprojekt tangiert auch die Parzelle aaa (im Halte von 592 m2), von der ca. 35 m2 abzutreten sind. Am 19. Oktober 2010 stellten B. und seine inzwischen verstorbenen Frau E. Begehren betreffend das Bauprojekt und die Enteignungsentschädigung. B. ist heute Alleineigentümer des Grundstücks (vgl. Beilagen 1 und 2 zur Stellungnahme Martin Lüscher vom 17. Dezember 2012).