"Die Einwohnergemeinde Q. ist berechtigt, zwei Bäume zu pflanzen sowie alle damit zusammenhängenden baulichen Massnahmen gemäss Baumbepflanzungsplan des "Bauprojekts 05 X-Strasse Gehweg und Kanalisation" vorzunehmen, und es ist ihr der Zugang zu den Bäumen für deren Pflege und Unterhalt zu gewähren." Dieser Baumbepflanzungsplan stellt einen integrierten Bestandteil dieses Entscheids dar.