6. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die abzutretende Fläche von insgesamt ca. 522 m2 zum absoluten Landwert von Fr. 335.00 / m2 zu entschädigen ist. Die Pflanzung der Bäume, alle damit zusammenhängenden baulichen Massnahmen sowie der Zugang zu den Bäumen für Pflege und Unterhalt sind entschädigungslos hinzunehmen.