Es ist richtig und wird an dieser Stelle von der Schätzungskommission festgestellt, dass Herr I. diese Zusicherung in Bezug auf den Metallstabzaun gemacht hat. Auf eine Änderung des Protokolls wird aber verzichtet (kein - 13 - Wortprotokoll). Dementsprechend stellt sich die Frage einer Beeinträchtigung der Zäune durch die Pflanzung der Bäume aber nur noch für den Geflechtszaun auf der Parzelle aaa.