5.2. Die Bäume sind bereits im Erschliessungsplan X-Strasse vom 21. Mai 2003 enthalten, was bedeutet, dass der Enteignungstitel für die Duldung der Pflanzungen (an der Enteignung der betroffenen Flächen haben beide Parteien kein Interesse; Protokoll 1, S. 3 und 4; Protokoll 2, S. 7) gegeben ist. Im Enteignungstitel sind förmlich zwar nur die Bäume, aber nicht die damit zusammenhängenden baulichen Massnahmen enthalten. Dies genügt dennoch, da es wie auch bei Strassenbauten an die Strassenlinien gewisse weitergehende Duldungspflichten (Kandelaber, Verkehrstafeln) für das benachbarte Grundeigentum gibt (§ 110 Abs. 1 lit.