4.6.3. Aufgrund der auf allen Parzellen vorhandenen Nutzungsreserven sind die insgesamt abzutretenden ca. 522 m2 zum absoluten Landwert von Fr. 335.00 / m2 zu entschädigen, was auch seitens der Gemeinde Q. nicht bestritten wird (Protokoll 2, S. 4). 5. 5.1. Die Gesuchsgegnerinnen sind mit der Pflanzung von Bäumen entlang des Gehweges an sich zwar einverstanden, mit sämtlichen, damit zusammenhängenden baulichen Massnahmen jedoch nicht (Protokoll 2, S. 5).