4.3. Zum Zeitraum der heranzuziehenden Verkehrswertermittlungen hielt das Verwaltungsgericht fest, massgebend seien ausschliesslich die in der Vergangenheit erzielten Vergleichspreise. Konkret seien die Preise, welche in den letzten zwei Jahren vor dem massgebenden Stichtag erzielt wurden, zu berücksichtigen (Aargauische Gerichts- und Verwaltungsentscheide [AGVE] 2004 S. 205; Verwaltungsgerichtsentscheid [VGE] WBE.2004.417 vom 1. Dezember 2006 in Sachen L.M. gegen Einwohnergemeinde H.). Dementsprechend ist auf die Vergleichspreise von Juli 2009 bis Juni 2011 abzustellen.