2.4. Es wird festgehalten, dass an der Verhandlung vom 28. September 2010 von der Gesuchstellerin zugesichert wurde, dass der Geflechtszaun auf der Parzelle aaa sowie der Metallstabzaun auf der Parzelle ccc durch den Gehweg nicht tangiert werden (Protokoll 1, S. 2; vgl. dazu auch die Eingabe der Gesuchstellerin vom 19. März 2010; E.). Es bleibt noch zu prüfen, ob eine Beeinträchtigung der Zäune durch die baulichen Massnahmen im Zusammenhang mit der Pflanzung der Bäume resultiert.