2.2. Die Bauarbeiten für den Gehweg haben noch nicht begonnen (Protokoll 1, S. 2; Protokoll 2, S. 3). 2.3. 2.3.1. Nachdem der vorgeschlagene Vergleich (J.; K.1.) nicht zustande gekommen ist, ist einerseits noch die Frage über die Höhe der geschuldeten Entschädigung für die Landabtretung von insgesamt ca. 522 m2 strittig. Die Gesuchstellerin bot eine Entschädigung von Fr. 250.00 / m2 an. Die Gesuchsgegnerinnen verlangen jedoch für die Parzellen aaa und ccc eine Entschädigung von Fr. 250.00 / m2 und für die Parzellen bbb und ddd von Fr. 335.00 / m2.