1.3. Die Gesuchsgegnerinnen werden beide durch C. vertreten. Er hat alle Eingaben für sie verfasst. Im Schreiben vom 15. Februar 2010 an die Gesuchstellerin bringt er selber vor, dass die Interessen der beiden Gesuchsgegnerinnen gleich gelagert seien, weshalb er eine gemeinsame Eingabe einreiche. Dies zeigt, dass die Interessen der Gesuchsgegnerinnen übereinstimmen und sich daher die gleichen Fragen stellen. Da auch die Lösung -6- der beiden Fälle analog erfolgen muss, drängt sich eine Vereinigung der beiden Verfahren 4-EV.2009.30 und 4-EV.2009.31 auf.