Mit Eingabe vom 18. April 2011 erstattete die regionale Bauverwaltung V.- Q. einen Bericht zur aktuell konsumierten Ausnutzung auf den Parzellen aaa, ddd, ccc und bbb. Diese beiden Berichte wurden den Gesuchsgegnerinnen mit der Einladung zur Verhandlung zur Kenntnis gebracht. M. Die Schätzungskommission führte am 23. Juni 2011 eine Schlussverhandlung in Aarau durch (Präsenz siehe Protokoll vom 23. Juni 2011 [kurz: Protokoll 2], S. 2). Im Anschluss daran hat sie den Fall beraten und das nachfolgende Urteil gefällt. Das Gericht zieht in Erwägung: