K.1. Mit Schreiben vom 9. Dezember 2010 teilte der Präsident der Schätzungskommission den Parteien mit, dass der Vergleich unter diesen Umständen nicht zustande gekommen sei und das Verfahren daher weitergeführt werde. Es werde zunächst die F. auf das laufende Enteignungsverfahren aufmerksam gemacht, und die Angelegenheit danach im Frühling 2011 dem Gericht zur abschliessenden Urteilsberatung ohne Parteibeteiligung unterbreitet.