E. Die Gesuchstellerin bot eine Entschädigung für die Landabtretung von Fr. 250.00 / m2 an. Sie führte in ihrer Vernehmlassung vom 19. März 2010 aus, dass der heute bestehende Geflechtszaun durch den neuen Gehweg nicht tangiert, d.h. nicht in Mitleidenschaft gezogen werde. Die vorgesehene Baumallee, bei welcher die Bäume auf die Grundstücksgrenze gepflanzt werden, bedinge bei jedem Baum eine lokale Anpassung der Einfriedung, die selbstverständlich zu Lasten des Bauvorhabens durch einen Spezialisten jeweils wieder in Ordnung gebracht werde.