D. Mit Eingabe vom 15. Februar 2010 beantragten die Gesuchsgegnerinnen sinngemäss, dass man wissen wolle, wie die Landabtretung genau erfolgen -3- resp. wie die Gestaltung genau ausgearbeitet werde, damit die Einfriedungen nicht in Mitleidenschaft gezogen würden. Zudem verlangten die Gesuchsgegnerinnen für die Landabtretung eine Entschädigung von Fr. 320.00 / m2.