Die Gesuchsgegnerinnen waren ursprünglich nicht bereit, der Gemeinde die für den Bau des Gehwegs notwendigen Flächen abzutreten. Deshalb liess der Gemeinderat bei der Schätzungskommission nach Baugesetz (kurz Schätzungskommission) am 17. Dezember 2009 ein Gesuch um Einleitung des Enteignungsverfahrens einreichen.