B. Vom Projekt sind auch die Parzelle aaa im Halte von 1'190 m2 im Eigentum der Gesuchsgegnerin 1 sowie die Parzellen bbb, ccc und ddd im Halte von 16'344 m2, 2'268 m2 und 5'239 m2 im Eigentum der Gesuchsgegnerin 2 betroffen. Für den Bau des Gehwegs entlang der X-Strasse soll angrenzendes Bauland enteignet werden (ab den Parzellen der Gesuchsgegnerinnen handelt es sich in derselben Reihe um folgende Flächen: 118 m2, 146 m2, 157 m2 und 101 m2). Die Gesuchsgegnerinnen waren ursprünglich nicht bereit, der Gemeinde die für den Bau des Gehwegs notwendigen Flächen abzutreten.