Aufgrund der dritten Einsprache, welche durch die A. (Gesuchsgegnerin 1) und die B. SA (Gesuchsgegnerin 2) eingereicht worden war, wurden einige Projektänderungen vorgenommen, welche im Einspracheentscheid (Beschluss vom 23. April 2007) festgehalten wurden. Die Baubewilligung für den Gehweg erteilte der Gemeinderat Q. (kurz: Gemeinderat) ebenfalls mit Beschluss vom 23. April 2007. Dieser Beschluss ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.