A. Die Gemeinde Q. (Gesuchstellerin) beabsichtigt, entlang der X-Strasse westseitig einen Gehweg zu erstellen. Der geplante Gehweg ist im Erschliessungsplan X-Strasse, beschlossen vom Gemeinderat am 4. März 2002 und genehmigt vom Regierungsrat am 21. Mai 2003, vorgesehen. Während der Auflagefrist des entsprechenden Bauprojekts gingen insgesamt drei Einsprachen ein, wovon zwei nach Verhandlungen zurückgezogen wurden. Aufgrund der dritten Einsprache, welche durch die A. (Gesuchsgegnerin 1) und die B. SA (Gesuchsgegnerin 2) eingereicht worden war, wurden einige Projektänderungen vorgenommen, welche im Einspracheentscheid (Beschluss vom 23. April 2007) festgehalten wurden.