75 Entschädigung: Sturmschaden - Konstruktive Mängel eines Gebäudes, die adäquat kausal für die Entstehung eines Schadens während eines Sturms waren, führen zum Ausschluss der Schadendeckung (Erw. 3.4. - 3.4.5.). - Nur wenn der Nachweis gelingt, dass auch eine normkonforme Konstruktion den Wetterereignissen nicht standgehalten hätte, ist der Schaden dennoch von der Gebäudeversicherung zu übernehmen (Erw. 3.4.6. - 3.4.8.). Aus einem Entscheid der Schätzungskommission nach Baugesetz vom 16. September 2008 in Sachen R.V. et al. gegen AGV. Aus den Erwägungen