Wie ausgeführt (Erw. 6.2.1.) soll ein Enteigneter über "gleiche Spiesse" verfügen, aber anderseits auch nicht beliebigen Aufwand zulasten des Gemeinwesens in Auftrag geben können. (…) 2008 Gebäudeversicherungsrecht 379 II. Gebäudeversicherungsrecht